Kontrolltag der Polizeiinspektion Schifferstadt
3. Februar 2021Feuer und Flamme (3): „Wir sind quasi die Problemlöser“
4. Februar 2021Jahresabschluss des Zweckverbandes für Wasserversorgung | Haushaltssatzung 2021
Bekanntmachung Jahresabschluss 2019
des Zweckverbandes für Wasserversorgung
„Pfälzische Mittelrheingruppe” Schifferstadt
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Wasserversorgung „Pfälzische Mittelrheingruppe” hat in der Sitzung am 26. November 2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt.
Die WIBERA Wirtschaftsberatung AG hat den Jahresabschluss 2019 geprüft und uneingeschränkt bestätigt.
Der festgestellte Jahresabschluss mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers liegt vom 08.02.2021 bis 16.02.2021 während der Kernarbeitszeit montags bis donnerstags von 815 bis 12 Uhr und von 13 bis 1530 Uhr sowie freitags von 815 bis 12 Uhr im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Schifferstadt, Am Wasserturm 2, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Schifferstadt, 04.02.2021
gez. Engler
Dipl.-Ing. Wolfgang Engler
Werkdirektor
Haushaltssatzung 2021
Die Verbandsversammlung vom 26.11.2020 hat auf Grund des § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) sowie der letzten Änderung der Gemeindeordnung durch Gesetz vom 20.10.2010 (GVBl. S. 319) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Zweckverbandes
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 137.800 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 200.000 Euro
der Jahresüberschuss + / Jahresfehlbetrag – auf -62.200 Euro
im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 250.600 Euro
die ordentlichen Auszahlungen auf 200.000 Euro
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 50.600 Euro
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 Euro
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 Euro
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 Euro
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 50.600 Euro der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -50.600 Euro
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 250.600 Euro
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 250.600 Euro
die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 50.600 Euro
§ 2 Erfolgs- und Vermögensplan des Eigenbetriebes Wasserwerk
Festgesetzt werden
im Erfolgsplan
der Gesamtbetrag der Erträge auf 7.408.254 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.166.500 Euro
der Jahresüberschuss + / Jahresfehlbetrag – auf 241.754 Euro
im Vermögensplan
der Gesamtbetrag der Einnahmen auf 5.965.500 Euro
der Gesamtbetrag der Ausgaben auf 5.965.500 Euro die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf 0 Euro
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite des Zweckverbandes
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen des Zweckverbandes
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 5 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung des Zweckverbandes
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§ 6 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Wasserwerk Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für den Eigenbetrieb Wasserwerk mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 17.756.666,89 Euro.
gez. ChristSchifferstadt, 26.11.2020
Verbandsvorsteher
H i n w e i s
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.12.2020 schriftlich angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme
vom 08.02.2021 bis 16.02.2021
während der Kernarbeitszeit montags bis donnerstages von 8.15 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.15 Uhr bis 12 Uhr
im Foyer des Verwaltungsgebäudes in Schifferstadt, Am Wasserturm 2 öffentlich aus.
gemäß § 7 Abs. 1 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) in Verbindung mit § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband für Wasserversorgung
„Pfälzische Mittelrheingruppe“ unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Zweckverband ist schuldenfrei, Verpflichtungsermächtigungen bestehen keine, auf die entsprechenden Anlagen wird daher verzichtet.
gez. ChristSchifferstadt, 26.11.2020
Verbandsvorsteher
P R E I S B L A T T 2021
5.1.
JAHRESGRUNDPREIS:
(ZVB-Wasser § 9)
Der Jahresgrundpreis deckt einen Teil der fixen Kosten und ist abhängig vom Dauerdurchfluss (Q3) bzw. von der Nenngröße (Qn) des Wasserzählers und beträgt jährlich:
Abweichend für Altrip ab Beitritt zum Verbandsgebiet:
Die bisherigen Größenkennzeichnungen für Wasserzähler ändern sich. Die Kennzeichnung Qn (Nenndurchfluss) wurde durch Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt. Die neuen Kennzeichnungen gem. der europäischen Messgeräterichtlinie MID sind in der obigen Tabelle enthalten.
5.2.
ARBEITSPREIS:
(ZVB-Wasser § 10)
WASSERABGABE FÜR BAUZWECKE:
Für Bauvorhaben wird Bauwasser nur über Bauwasserzähler abgegeben und nach gemessenem Verbrauch abgerechnet. Der Montageaufwand für den Einbau eines Bauwasserzählers ist in der Pauschale enthalten
WASSERABGABE ÜBER STANDROHRZÄHLER:
Für die leihweise Abgabe von Standrohren ist eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR zu hinterlegen. Prüfkosten für private Standrohr-Wasserzähler werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
KOSTENPAUSCHALE FÜR PRIVATE FEUERLÖSCHEINRICHTUNGEN (Allgem. Wasserversorgungssatzung § 8)
Werden auf privaten Grundstücken besondere Feuerlöschentnahmestellen ohne Wasserzähler eingerichtet, so ist jährlich folgende Bereitstellungspauschale (Netzvorhaltekosten) zu entrichten:
KOSTENERSTATTUNG FÜR HAUSANSCHLÜSSE: (ZVB-Wasser § 5)
Der Grundbeitrag für die Herstellung und Änderung des Standard-Hausanschlusses bis DN 32 / Q3 4 (Qn 2,5) beinhaltet die Kosten von der Hauptversorgungsleitung bis zur Einführungsstelle in das zu versorgende Grundstück mit und ohne Erdarbeiten bis 1m nach Grundstücksgrenze. Nicht enthalten sind Kosten für Aufbruch und Wiederherstellung der Oberfläche im Straßen- und Gehwegbereich, sowie Kosten für den Mauerdurchbruch.
Leitungslängen auf Privatgrund (Mehrlängen) ab 1m nach Grundstücksgrenze werden zusätzlich nach Anfall berechnet (siehe unter 5.6.5).
Für Anschlussleitungen über DN 32 und/oder über Q3 4 (Qn 2,5) sowie bei Sonderwünschen des Anschlussnehmers und bei beträchtlicher Erschwerung der Herstellung des Anschlusses erfolgt die Berechnung der Kosten nach Zeit- und Materialaufwand sowie den angefallenen Fremdleistungen. Es fallen jedoch mindestens die Kosten in Höhe des Grundbeitrages an.
Für die Herstellung zeitlich begrenzter Anschlüsse (Baustellen u. ä.) und deren spätere Beseitigung erfolgt die Berechnung der Kosten nach tatsächlichem Anfall.
GRUNDBEITRAG STANDARD-HAUSANSCHLÜSSE mit Erdarbeiten
GRUNDBEITRAG STANDARD-HAUSANSCHLÜSSE ohne Erdarbeiten
GRUNDBEITRAG STANDARD-HAUSANSCHLÜSSE mit Erdarbeiten (Vorabverlegung)
die im Zuge der Erstellung der Straßenleitungen mitverlegt werden, z.B. in Neubaugebieten:
GRUNDBEITRAG STANDARD-HAUSANSCHLÜSSE ohne Erdarbeiten (Vorabverlegung)
die im Zuge der Erstellung der Straßenleitungen mitverlegt werden, z.B. in Neubaugebieten:
LEITUNGSLÄNGEN AUF PRIVATGRUND
Je m Leitungslänge:
MESSEINRICHTUNG:
als Zuschlag für abschließendes Setzen der Messeinrichtung zuzüglich den Preisen unter Ziffer 5.6.3 und 5.6.4
LEISTUNGSKATALOG:
Ergänzend zum Preisblatt ist der Leistungskatalog Grundlage für die Angebotserstellung. Dieser kann bei Bedarf in der Verwaltung, Am Wasserturm 2 in 67105 Schifferstadt, eingesehen werden.
VERWALTUNGSKOSTEN:
KOSTEN BEI ZAHLUNGSVERZUG:
Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt.
SONSTIGE DIENSTLEISTUNGEN
MEHRWERTSTEUER:
In den Preisen mit Mehrwertsteuer ist die ab 01.01.2021 gültige Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, ändern sich diese Preise entsprechend.
* = umsatzsteuerfrei
INKRAFTTRETEN:
Dieses Preisblatt, als Anlage 1 zu den ZVB-Wasser, wurde von der Verbandsversammlung am 26.11.2020 beschlossen.
Es tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt das bisherige Preisblatt in der Fassung vom 01.01.2020 außer Kraft. Schifferstadt, 26.11.2020
gez. ChristVerbandsvorsteher