Städtische Sitzungen in der KW 12
19. März 2021Rhein-Neckar-Fernsehen meldet zum dritten Mal Insolvenz an
21. März 202118. Corona-Bekämpfungsverordnung ermöglicht Öffnung der Außengastronomie mit Testkonzept
Am Samstag hat das Land Rheinland-Pfalz die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung (18. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 22. März 2021 in Kraft tritt. Sie ersetzt die 17. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 11. April 2021 außer Kraft. Nach Beschluss des Landes können ab dem 22. März 2021 weitere Öffnungen zugelassen werden, sofern ein entsprechendes Testkonzept vorliegt, das strenge Auflagen und Kontrollvorgaben enthält sowie das aktuelle Infektionsgeschehen berücksichtigt.
Dies betrifft insbesondere die Außengastronomie, die bei einem Inzidenzwert unter 100 wieder öffnen darf. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt das Vorhaben des Landes, mit einem ausgearbeiteten Schnelltestkonzept, weitere Bereiche öffnen zu lassen: „Wir erstellen unter Hochdruck ein Schnelltestkonzept nach dem „Tübinger Modell“, das ein sogenanntes „Speyerer Tagesticket“ für die Innenstadt vorsieht und schnellstmöglich dem Land zum Einvernehmen vorgelegt werden soll. Die organisatorischen Strukturen werden zu diesen Stunden ausgearbeitet, um für die sichere Öffnung der Außengastronomie bestmöglich aufgestellt zu sein. Zugleich profitiert davon auch der Einzelhandel.“
Die Stadtchefin weiter: „Die Stadtverwaltung setzt für die Wiedereröffnung derzeit alle Hebel in Bewegung und hat daher kurzfristig in Zusammenarbeit mit dem DRK Schulungen zur fachgerechten Schnelltestung für Gewerbetreibende auf die Beine gestellt. Wir danken dem DRK für die schnelle Reaktion, denn mit seiner Unterstützung können die Schulungen schon morgen und am Montag durchgeführt werden. Außerdem bieten wir Schulungsteilnehmenden kostenfreie Starterpakete mit bis zu 200 Schnelltests an.“ Im Bereich Gastronomie ist bei Öffnung des Außenbereichs zu beachten, dass neben einem gültigen negativen Schnelltest für die Besucher*innen auch ein umfassendes Hygienekonzept erstellt werden muss.
Zudem gilt, dass der gemeinsame Besuch nur für maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt ist und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung besteht sowie die Pflicht zur Kontakterfassung und einer Vorausbuchung. Es ist wie schon bei körpernahen Dienstleistungen ohne Maske eine Bescheinigung über einen negativen, tagesaktuellen POC-Antigen-Test (Schnelltest) vorzulegen. Genau hier setzt das kostenfreie „Speyerer Tagesticket“ an. Zudem besteht je nach Betrieb die Möglichkeit vor Ort einen POC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest) durchzuführen, der durch Einrichtung einer beauftragten Person kontrolliert werden muss.
Das Terminshopping, das ab einer Inzidenz von über 50 an drei aufeinander folgenden Tagen wieder eingeführt werden muss, wird um die spontane Terminbuchungsmöglichkeit erweitert. Der für den 22. März 2021 vorgesehene vierte Öffnungsschritt in Rheinland-Pfalz im Bereich Sport kann aufgrund der hohen und stetig steigenden Zahl der Neuinfektionen und dem sehr hohen Anteil an Virusmutanten nicht vorgenommen werden. Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen bleiben daher geschlossen. Sport im Innenbereich ist weiterhin unzulässig. Abweichend von den Regelungen der 18. CoBeLVO werden in Abhängigkeit von den jeweiligen regionalen Inzidenzwerten von den Kommunen Allgemeinverfügungen mit verschärften Regelungen erlassen.
Kommunen, deren Inzidenz drei Tage oberhalb von 50 liegt, wenn auch die Landesinzidenz in einem Zeitraum von drei Tagen über die Marke von 50 gestiegen ist, müssen entsprechende Lockerungen zurücknehmen. Bei einer Inzidenz von über 100 sind die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, die Außengastronomie, körpernahe Dienstleistungen,zoologische Gärten und ähnliche Einrichtungen sowie Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten betroffen. Ab einer Landes-Inzidenz von 100 greift die Notbremse, wonach wieder die Regeln des Shutdowns vor dem 8. März gelten.