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23. April 2021Michael Wagner (CDU) besucht Testzentrum der Arbeitsgemeinschaft von DRK und Malteser Hilfsdienst in Schifferstadt
Gerne war der Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) der Einladung von Christoph Werner, dem Vorsitzenden des Ortsvereins DRK Schifferstadt, gefolgt. Vor Ort berichteten Werner sowie Frederic Leonhardt und Anna-Lena Heyer vom Malteser Hilfsdienst über die Verfahrensabläufe beim Testzentrum.
„Seit dem 8. März haben alle Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ohne Symptome mindestens einmal pro Woche die Möglichkeit, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Dafür wurden im ganzen Land zahlreiche Schnellteststationen eingerichtet”, so Werner. Mit Hilfe freiwilliger Schnelltesthelfer würden dort Antigen-Schnelltests für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Krankheitssymptome angeboten.
„So weit, so gut,“ urteilen die ehrenamtlichen Vertreter die beiden Hilfsorganisationen. Nun sei es aber ausdrücklich so beschrieben und auch auf der Homepage der Landesregierung Rheinland-Pfalz festgehalten, dass nur Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome das Testzentrum aufsuchen sollen. Wörtlich heißt es: „Bitte beachten Sie: Wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion haben, wenden Sie sich für eine PCR-Testmöglichkeit bitte telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder die Telefonnummer 116117.“
Dies sei für die Vertreter des Testzentrums Schifferstadt auch nachvollziehbar, möchte man doch mit dieser Vorgehensweise die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer weitestgehend vor einer Ansteckung schützen. Wenn man nun aber von Seiten des Landes vorgebe, im Falle eines positiven Selbsttests das Testzentrum für einen Schnelltest aufzusuchen, dann passe dies gerade nicht zum ausdrücklichen Hinweis, dass nur Personen ohne Symptome beim Testzentrum aufschlagen sollen.
„Dies scheint mir in der Tat ein Widerspruch zu sein,“ so Wagner, „der schnellstmöglich der Aufklärung bedarf. „Ich bin den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für dieses großartige Engagement sehr dankbar. Für diesen Einsatz zum Wohle unserer Gesellschaft haben sie aber auch das Recht, entsprechend vor einer Ansteckung geschützt zu werden. Aus diesem Grunde habe ich mich mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewandt, um diesen Widerspruch klären zu lassen,“ so Wagner abschließend.