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4. Mai 2021Schöffen- und Jugendschöffensachen beim Amtsgerichts Speyer im Mai 2021
Das Schöffengericht verhandelt am 5. Mai 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 55-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt dem von der Staatsanwaltschaft zwei Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2016 in seinem Tattoo-Studio in Schifferstadt 600 Gramm Marihuana aufbewahrt haben um die Betäubungsmittel zum überwiegenden Teil gewinnbringend weiterzuverkaufen. Ferner soll er im Juli 2016 ebenfalls in seinem Studio 300 Gramm Marihuana zu demselben Zweck aufbewahrt haben. Der Angeklagte war zunächst unbekannten Aufenthalts. Der erste Termin fand dann am 9. September 2020, 10:30 Uhr statt, die Hauptverhandlung musste aber ausgesetzt werden, da ein Zeuge nicht erschienen war. Am 5. Mai 2021 um 13:15 Uhr gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in weiterer Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen wird. Ferner wird ihm vorgeworfen in einem weiteren Fall Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gleistet zu haben. Er soll in seiner Wohnung in Böhl-Iggelheim im Juli 2019 mehr als 100 Gramm Marihuana zum Großteil zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben, wobei sich in unmittelbarer Zugriffsnähe ein sogenanntes Butterfly-Messer befunden haben soll. Nur ein geringer Rest der Betäubungsmittel soll zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein. Ferner soll der Angeklagte im Juli 2019 dem Haupttäter in Lambrecht beim Abtransport von knapp 5 Kilogramm Marihuana und einer sogenannten Indoor-Anlage geholfen haben. Am 10. Mai 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 24-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen wird. Er soll, möglicherweise unter Einfluss von Drogen stehend, im Mai 2019 in Speyer in ein Anwesen durch Aufbrechen der Wohnungstür eingedrungen und dort Schlüssel, Kosmetika und Katzenutensilien mitgenommen haben um sie für sich zu verwenden. In einer zweiten Anklage werden ihm drei Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, vorgeworfen. Er soll im Mai 2019 gegen eine im März 2019 vom Amtsgericht Speyer ergangene Gewaltschutzverfügung, wonach ihm untersagt wurde sich dem Anwesen der Betroffenen im Umkreis von weniger als 100 Metern zu nähern, verstoßen haben. In einem Fall soll er dabei einen Pkw, ein Fahrrad und einen Rollladen beschädigt haben. Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 19. Februar 2020 vorgesehen, musste aber zur Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgesetzt werden. Auch der Termin am 27. Januar 2021 musste verlegt werden. Am 12. Mai 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 58-jährigen Angeklagten aus Haßloch, dem von der Staatsanwaltschaft Untreue in 38 Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung wahlweise Beihilfe zur Urkundenfälschung vorgeworfen wird. Er soll von 2014 bis 2016 als Vereinsangestellter und als stellvertretender Vorsitzender eines Vereins aus Schifferstadt Zahlungen an Kursleiter und Mitarbeiter veranlasst haben. Die Personen sollen entweder nicht existiert oder aber keine der Auszahlung zugrundeliegende Tätigkeit ausgeübt haben. Die Quittungen über den Erhalt soll er selbst mit dem Namen des Empfängers unterschrieben haben oder aber Mitarbeiter veranlasst haben die Quittungen zu unterschreiben. Die so verbuchten Beträge in Höhe von insgesamt 91.300 Euro soll er aus der Kasse entnommen und sie anderweitig verwendet haben. Fortsetzungstermin ist für den 17. Mai 2021, 9:00 Uhr, bestimmt. Am 19. Mai 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 36-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Daneben soll er in zwei weiteren Fällen unerlaubt Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben haben. Er soll im Juli 2020 in Speyer in seinem Rucksack neben Streckmittel mehr als 80 Gramm Amphetamin, mehr als 15 Gramm Cannabis und 3 XTC-Pillen zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt haben. Ferner soll er zuvor im Juni und Juli 2020 an zwei 15 beziehungsweise 16-jährige Mädchen in Kenntnis deren Alters in Speyer jeweils mindestens ein Gramm Amphetamin verkauft haben. Am 19. Mai 2021 um 10:30 Uhr gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft drei Sachbeschädigungen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen werden. Er soll im Februar 2020 in Speyer zunächst an drei Fahrzeugen die Außenspiegel abgetreten, danach bei der Festnahme durch zwei Polizeibeamte Widerstand geleistet, diese mit verschiedenen Schimpfworten wiederholt beleidigt und ihnen mehrfach erfolglos gedroht haben, sie umzubringen, wenn sie ihn nicht sofort freilassen würden. Das Jugendschöffengericht verhandelt am 19. Mai 2021 um 13.15 Uhr gegen einen mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Waldsee dem von der Staatsanwaltschaft 15 Fälle des gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln sowie 36 Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb vorgeworfen werden. Er soll von dem gesondert verfolgten Verkäufer ab November 2018 in Hochdorf-Assenheim zunächst fünfmal 10 Gramm und danach zehnmal 50 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf und zum Eigenkonsum erworben haben. Dabei soll er sich durch den Weiterverkauf eine fortlaufende Einnahmequelle verschafft haben. Anschließend soll er bis Mai 2020 in zehn Fällen 100 Gramm Marihuana, in weiteren zehn Fällen 200 Gramm Marihuana, in weiteren zehn Fällen 500 Gramm Marihuana und schließlich in fünf Fällen ein Kilogramm Marihuana zum ganz überwiegenden gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben. Die ersten Übergaben sollen in Hochdorf-Assenheim, die späteren Übergaben durch Kuriere in Waldsee erfolgt sein. Im November 2019 soll der Angeklagte daneben in Mannheim 300 Gramm Haschisch zum teilweisen gewinnbringenden Weiterverkauf erworben haben.