Insolvenzplan KSI mit großer Mehrheit bestätigt
25. Mai 2021Polizeimeldungen vom 25. Mai 2021
25. Mai 2021Verhandlungen am Amtsgericht Speyer im Juni
Das Schöffengericht verhandelt folgende Fälle: am 2. Juni 2021 um 9:00 Uhr gegen eine mittlerweile 39-jährige Angeklagte und ihren mittlerweile 42-jährigen Ehemann, beide aus Speyer. Der Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft ein Diebstahl und elf Fälle des Computerbetruges vorgeworfen. Die Angeklagten sollen ferner gemeinschaftlich mehr als 100 weitere Computerbetrügereien begangen haben. Zunächst soll die Angeklagte im Oktober 2017 in Speyer aus dem Haus des Geschädigten dessen EC-Karte gestohlen haben. Anschließend soll sie diese Karte von Oktober 2017 bis Oktober 2018 im Lastschriftverfahren verwendet und unberechtigt Geld auf das Geschäftskonto ihres Ehemanns transferiert haben, wobei er ihr sein Kartenlesegerät zur Verfügung gestellt haben soll. Dabei soll ein Schaden von mehr als 66.000 Euro entstanden sein. Daneben soll die Angeklagte in elf Fällen von September 2018 bis Oktober 2018 unberechtigt Barabhebungen in Höhe von mehr als 9.000 Euro vorgenommen haben.
Schwere räuberische
Erpressung
Am 2. Juni 2021 um 13:15 Uhr gegen einen mittlerweile 42-jährige Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit drei tateinheitlichen Sachbeschädigungen, in weiterer Tateinheit mit Bedrohung und mit Hausfriedensbruch vorgeworfen wird. Er soll im Juni 2020 in Schifferstadt unter Mitführens einer großen Axt die Werkstatt des Geschädigten aufgesucht, eine Bürotür aufgetreten, mit dem Holzstiel der Axt eine Fensterbank und einen PC-Bildschirm zertrümmert und dem Geschädigten gedroht haben ihn umzubringen. Dabei soll er Geld gefordert haben, worauf ihm der Geschädigte 1.000,- Euro ausgehändigt haben soll. Der Tat lag ein Streit über die aus Sicht des Angeklagten mangelhafte Reparatur eines Pkws zugrunde.
Am 9. Juni 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 42-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine Brandstiftung vorgeworfen wird. Er soll im Oktober 2018 in Speyer in eine Gartenhütte eingedrungen und diese in Brand gesetzt haben. Die Hütte soll niedergebrannt und das Feuer auch eine weitere Hütte und einen Carport beschädigt haben. Der Gesamtschaden soll 30.000.- Euro betragen haben.
In einer weiteren Anklage wird ihm eine fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen. Er soll bereits im Juni 2018 in Speyer in seiner Küche vergessen haben eine Herdplatte auszuschalten, sodass neben dem von ihm bewohnten Wohnhaus auch angrenzende Wohnhäuser beschädigt worden sein sollen. Hauptverhandlungstermine waren ursprünglich für den 29. April 2020 und den 4. November 2020 vorgesehen, mussten aber verlegt werden. Fortsetzungstermin ist für den 21. Juni 2021, 9:00 Uhr bestimmt.
Am 16. Juni 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 31-jährigen Angeklagten aus Rumänien, dem von der Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll im Mai 2020 im Schifferstadt zunächst versucht haben einen Landsmann mit der Hand zu schlagen, was ihm jedoch misslang. Anschließend soll er ein Messer gezogen und dem Sohn des zuvor Angegangen, der seinem Vater zur Hilfe gekommen war und den Angeklagten in Nothilfe geschlagen haben soll, mit dem Messer in den Bauch gestochen haben, wobei der Dickdarm verletzt wurde. Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen.
Am 23. Juni 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 32-jährigen Angeklagten aus Speyer dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und vierzehn weitere Fälle des gewerbsmäßiges unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im November 2020 in seiner Wohnung in Speyer mehr als 140 Gramm Marihuana, knapp fünf Gramm Haschisch und mehr als zehn Gramm Amphetamin zum gewinnbringenden Verkauf aufbewahrt haben. Zuvor soll er von Mai bis August 2020 in vierzehn Fällen in Speyer 1,6 bis 1,8 Gramm Marihuana für je 20 Euro an einen Zeugen verkauft haben.
Gewerbsmäßiger Wucher
Am 23. Juni 2021 um 13:15 Uhr gegen einen mittlerweile 67-jährigen Angeklagten aus Worms, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen einen gewerbsmäßigen Wucher in Tateinheit mit gewerbsmäßigem Betrug und in einem weiteren Fall durch Unterlassen einen Betrug begangen zu haben. Er soll zusammen mit den gesondert verfolgten Mittätern 2016 in Schifferstadt dem Geschädigten Bauleistungen angeboten und dafür von diesem 100.000 Euro erhalten haben. Die dafür Werkleistungen sollen in keinem Verhältnis zu dem gezahlten Geldbetrag gestanden haben. Auch sollen der Angeklagte und die getrennt verfolgten Mittäter die Mehrwertsteuer kassiert haben ohne je eine Rechnung gestellt zu haben. In gleicher Weise sollen sie einem weiteren Geschädigten im April 2016 in Schifferstadt Bauleistungen in Höhe von 15.000 Euro angeboten und den vereinbarten Werklohn auch erhalten haben. Außer dass die erbrachten Leistungen im Missverhältnis zu dem gezahlten Geldbetrag gestanden haben sollen, soll auch ein Sachschaden in Höhe von etwa 10.000 Euro verursacht worden sein. Der Angeklagte soll daneben in diesem Zeitraum zu Unrecht Grundsicherung von der Stadt Worms erhalten haben. Das Verfahren gegen die früheren Mitangeklagten fand am 14. März 2018 statt. Es musste gegen den Angeklagten wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt werden.
Am 30. Juni 2021 um 8:30 Uhr gegen einen mittlerweile 30-jährigen Angeklagten dem von der Staatsanwaltschaft acht – zum Teil gewerbsmäßige – Diebstähle, in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung, ein räuberischer Diebstahl, eine gefährliche und eine vorsätzliche Körperverletzung sowie ein schwerer Raub vorgeworfen werden. Er soll im Oktober 2020 in einem Elektronikmarkt in Speyer zwei Mobiltelefone im Wert von insgesamt 230 Euro gestohlen haben. Im November 2020 soll er in demselben Markt wiederum ein Mobiltelefon gestohlen und bei der Anspreche durch den Ladendetektiv mit der Faust nach diesem geschlagen und ihn weggestoßen haben, um im Besitz des Telefons zu bleiben. Ferner soll er im November 2020 in einer Tankstelle in Speyer verschiedene Gegenstände im Wert von mehr als 76 Euro gestohlen haben. In einem Kaufhaus in Speyer soll er im November 2020 eine Hose gestohlen haben. Weitere vier Diebstähle von Lebensmitteln im Wert von wenigen Euro sollen im Oktober und November 2020 in einer Tankstelle, einem Kiosk und einem Supermarkt erfolgt sein. Er soll im Dezember 2020 anlässlich der Erteilung eines Hausverbotes in einem Supermarkt in Speyer einen Aufsteller umgeworfen, Flaschen aus der Auslage genommen und auf den Boden geworfen und schließlich eine Dose Bier im Wert von einem Euro gestohlen haben. Bei einem Besuch in einem Supermarkt in Speyer soll er der Kassiererin eine Getränkedose ins Gesicht geworfen und einer zweiten Mitarbeiterin, die ihn aufhalten wollte, ins Gesicht geschlagen haben. Schließlich soll er einen Tag später in einer Tankstelle in Speyer eine Getränkedose im Wert von 3 Euro an sich genommen und mit einer Plastikleiste geschwenkt haben um die Zeugen auf Abstand zu halten und die Dose ohne Bezahlung mitnehmen zu können. Fortsetzungstermin ist für den 21. Juli 2021, 9:00 Uhr, bestimmt.
Vorsätzliche
Körperverletztung
Am 30. Juni 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 58-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und Sachbeschädigung vorgeworfen wird. Er soll sich im November 2018 Zugang zu einer Wohnung in Speyer verschafft und dort die Wohnungsinhaberin abgepasst haben. In der Folge soll er die Verletzte mehrfach getreten, ihr gedroht haben, sie umzubringen, sowie ein Mobiltelefon und einen Fotoapparat zerstört haben. Auch soll er erfolglos versucht haben einen Teppich anzuzünden.
Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen mit der Maßgabe, dass hinreichender Tatverdacht wegen schwerer Körperverletzung besteht.
Das Jugendschöffengericht verhandlet folgende Fälle: am 7. Juni 2021 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt zu haben und in einem weiteren Fall sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen zu haben. Er soll im Mai 2020 in einer Einrichtung in Speyer eine Mitarbeiterin derart an eine Wand zurückgedrängt haben, dass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte und ihr schließlich die Hand auf eine ihrer Brüste gelegt haben wodurch diese sich belästigt gefühlt haben soll. Zwei Tage später soll er einer Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes der Einrichtung ebenfalls unvermittelt an ihre Brüste gegriffen haben. Zuvor solle er im April 2020 in einem Waldgebiet in der Gemarkung Speyer vor einem Kind seine Hose geöffnet und an seinem Glied manipuliert haben. In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Juni 2020 anlässlich einer Personenkontrolle in Speyer weniger als eine Gramm Marihuana bei sich gehabt haben.
Derselbe Vorwurf wird ihm in einer dritten Anklage gemacht. Er soll bereits im April 2020 in einem Discount-Markt 0,2 Gramm Marihuana im Besitz gehabt haben. In einer weiteren Anklage werden ihm zwei weitere Fälle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll erneut im April 2020 bei einer Personenkontrolle im Stadtgebiet von Speyer 0,21 Gramm Marihuana bei sich gehabt und im selben Monat in seinem Zimmer in der Einrichtung einen Joint mit einem Cannabisgemisch konsumiert haben. In der fünften Anklage werden ihm ein Diebstahl und eine Beförderungserschleichung vorgeworfen. Er soll im September 2020 in einem Discount-Markt in Speyer Schokolade und Haarshampoo im Wert von etwa 10 Euro gestohlen haben. Ferner soll er am selben Tag erster Klasse von Frankfurt am Main nach Kassel gefahren sein und dabei, um sich den Fahrpreis zu sparen, keine Fahrkarte gelöst haben. Der Bahn soll dadurch ein Schaden von mehr als 90 Euro entstanden sein.
Die Hauptverhandlung war ursprünglich für den 7. Dezember 2020 vorgesehen, der Angeklagte war aber nicht erschienen.
Nötigung in der JSA
Schifferstadt
Am 14. Juni 2021 um 13:15 Uhr gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird eine vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung und eine versuchte Nötigung begangen zu haben. Er soll im Oktober 2020 in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt den Verletzten nach wechselseitigen Beleidigungen in dessen Haftraum geohrfeigt und ihm unter Vorhalt einer Scherbe eines von ihm zuvor zerbrochenen Tellers gedroht haben ihn abzustechen. Nachdem er von einem Mithäftling weggezogen worden sein soll, soll er diesem angekündigt haben ihn zu „ficken“ wenn er etwas über den Vorfall berichten werde. Dem kam der Zeuge aber nicht nach und meldete den Vorfall.