Keine Nikolauswanderung
30. November 2021Polizeimeldungen vom 30. November 2021
30. November 2021Katholische Pfarrei Schifferstadt: Es gilt die 3G-Regel
Auf der Grundlage der neuen Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz und des Bistums hat der Pfarreirat der Pfarrei Hl. Edith Stein entschieden, dass für den Besuch von kath. Gottesdiensten in Schifferstadt bis auf Weiteres die sogenannte 3G-Regel gilt und sie nur noch besucht werden können mit einem Nachweis über eine vollständige Corona-Schutzimpfung oder eine überstandene Corona-Erkrankung (positiver PCR-Test, älter als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate) oder einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest einer zertifizierten Stelle) oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Eigene Tests gelten nicht! Es wird von der Pfarrei aus ab 6. Dezember Möglichkeiten zur Testung geben, worauf in Auslagen und Aushängen in den Kirchen sowie in den Vermeldungen im Gottesdienst aufmerksam gemacht wird. Die Gläubigen sind gebeten, nicht ohne einen solchen Nachweis zum Gottesdienst zu kommen! Personen ohne entsprechenden Nachweis können nicht am Gottesdienst teilnehmen! Es handelt sich um eine gesetzliche Vorschrift, die die Pfarrei umsetzen muss. Es ist sicher sinnvoll, zu den Sonntagsgottesdiensten früher als gewöhnlich zu kommen, da die Einlaßprozedur zumindest am Anfang länger dauern kann als normal. Kinder im Alter unter 12 Jahren und 3 Monaten benötigen keinen Testnachweis, bei älteren minderjährigen Personen gilt die zweimalige beaufsichtigte Testung pro Woche (z.B. in der Schule) als Nachweis. Auch Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, benötigen einen Test nach den oben genannten Maßgaben. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen den Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis immer in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildnachweis vorlegen, sofern die Person nicht persönlich bekannt ist Es ist möglich, dass mit Einwilligung des jeweiligen Gottesdienstbesuchers der Impfstatus auch dauerhaft erfasst wird, um für künftige Gottesdienste das Verfahren zu vereinfachen. Dazu steht eine Vorlage der Pfarrei zur Verfügung, die ausgefüllt und unterschrieben werden kann. Die ausgefüllten und unterschriebenen Erklärungen werden mit den Empfangslisten an das Pfarrbüro übermittelt. Die Daten werden dann bei der Erstellung der künftigen Teilnehmerlisten berücksichtigt Da es auch darum geht, eine mögliche Verbreitung des Virus zu vermeiden, gilt weiterhin durchgehend auch während der Feier der Gottesdienste die Maskenpflicht sowie die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m. Die markierten Sitzplätze sind zu nutzen. Die Gläubigen sind gebeten, in allem den Anweisungen der Empfangsdienste zu folgen.