Probleme mit fehlender Konsolidierung
30. November 2021Messerschleiferei Weiß in Schifferstadt
30. November 2021Neuer Bußgeldkatalog seit 9. November
Wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie dringend etwas zu erledigen haben und kommen nicht aus Ihrer Grundstückseinfahrt oder benötigen Hilfe und diese kommt verzögert oder im schlimmsten Fall gar nicht bei Ihnen an? Das Ordnungsamt Schifferstadt bittet, im Interesse aller Mitbürgerinnen und Mitbürger, darauf zu achten, wo Sie Ihr Kraftfahrzeuge abstellen. Achten Sie immer auf die Beschilderungen oder etwaigen Fahrbahnmarkierungen, ausreichend Restfahrbahn- und Restgehwegbreite. Stellen Sie sich die Frage, ob so auf der Fahrbahn beispielsweise Rettungsfahrzeuge, auf dem Gehweg ein Rollstuhl oder Kinderwagen noch an dem von Ihnen abgestellten Kraftfahrzeug vorbeikommen würden. Sind auch keine Ein- und Ausfahrten, Hausein- oder Ausgänge blockiert? Denken Sie bitte zukünftig an die eben gestellten Fragen, Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Seit dem 9. November 2021 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe werden nun Geldbußen in Höhe von bis zu 110,00 € fällig. Zudem ist der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen, wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt vor Ort durch die zuständige Ordnungsbehörde. Es wurden auch neue Tatbestände eingeführt. Unter anderem das unberechtigte Parken auf einem Lade- oder Parkplatz für E-Autos oder Carsharing. Solche Verstöße werden mit einem Bußgeld von 55,00 € geahndet.