„Hurra, wir spielen ein Konzert“ Kinderbuchautorin Marie-Luise Dingler erneut in Schifferstadt in der Grundschule Nord zu Gast
2. März 2022Anstelle Solidaritätsessen an Palmsonntag: „Tüte to go“
2. März 2022Verhandlungen am Amtsgericht Speyer Das Schöffen- und Jugendschöffengericht verhandelt
Seit 2. März 2022 wird gegen einen mittlerweile 36-jährigen Angeklagten aus Dannstadt-Schauernheim, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung sowie zwei vorsätzliche Körperverletzungen vorgeworfen werden verhandelt. Er soll im März 2019 mit seiner getrenntlebenden Ehefrau in der (noch)ehelichen Wohnung in Schifferstadt, obwohl sie ihm gesagt habe, dass sie nicht mit ihm schlafen wolle, und damit gegen deren erkennbaren Willen mit ihr vaginalen Geschlechtsverkehr ausgeübt haben. Einen Tag später soll er sie zweimal ins Gesicht geschlagen haben, sodass die Geschädigte unter anderem ein Hämatom an der Unterlippe erlitten haben soll. Schließlich soll er sie im folgenden Monat in der vorgenannten Wohnung erneut mit der Hand ins Gesicht geschlagen haben. Fortsetzungstermin ist für den 16. März 2022, 9:00 Uhr bestimmt. Am 23. März 2022 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 27-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen am Rhein, dem von der Staatsanwaltschaft der Erwerb und der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen werden. Er soll von April 2020 bis Juli 2021 aus der Wohnung seiner Schwester in Speyer über soziale Netzwerke mehrere Videodateien versandt haben, sie sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern, unter anderem Geschlechtsverkehr, zum Gegenstand hatten. Ferner soll er bis Juli 2021 im Besitz zweier Mobiltelefone gewesen sein, auf denen sich mehr als 30 Videodateien und sechs Bilddateien mit kinderpornographischem Inhalt befunden haben sollen. Am 30. März 2022 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Böhl-Iggelheim, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll im September 2015 einem potenziellen Abnehmer in Speyer 150 Gramm Marihuana angeboten und diesem und anderen Abnehmern in der Folge Marihuana verkauft haben, unter anderem an den vorgenannten Abnehmer 40 Gramm Marihuana für 300 Euro. Bei einem früheren Termin am 6. November 2019 wurde die Hauptverhandlung ausgesetzt bis zum Abschluss des Verfahrens gegen den Belastungszeugen. Am 30. März 2022 um 10:30 Uhr gegen einen mittlerweile 29-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft zwei Diebstähle, davon ein Diebstahl geringwertiger Sachen, sowie eine Unterschlagung in Tateinheit mit Nötigung vorgeworfen werden. Er soll im Mai 2014 in der Innenstadt von Speyer in einem Supermarkt eine Flasche Wein im Wert von etwa 5 Euro gestohlen und im Juni 2014 aus zwei Rucksäcken, die die Inhaber an ihrem Badeplatz an einem Weher liegen hatten, zwei Mobiltelefone im Wert von jeweils etwa 350 Euro gestohlen haben. Ebenfalls im Juni 2014 soll er, nachdem ihm der Geschädigte ein Mobiltelefon zum Telefonieren überlassen hatte, mit diesem weggegangen sein und den ihn verfolgenden Geschädigten weggeschubst und ihm erfolgreich gedroht haben, ihn zu schlagen, wenn er nicht weggehe. Das Verfahren wurde vom Strafrichter übernommen, da das Verhalten in Bezug auf die letzte Tat des Angeklagten im Falle des Nachweises als räuberischer Diebstahl gewertet wurde. Die Hauptverhandlung sollte am 29. April 2015 stattfinden, zu dieser war der Angeklagte aber nicht erschienen und war in der Folge unbekannten Aufenthalts. Das Jugendschöffengericht: am 21. März 2022 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 19-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im Januar 2021 in Speyer mehr als 60 Gramm Marihuana zum gewinnbringenden Weiterverkauf besessen haben. Ferner soll er im April 2020 in Speyer einen Kontakt zwischen dem Verkäufer und den Käufern von Marihuana vermittelt haben. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Am 28. März 2022 um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 20-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen vorgeworfen wird. Er soll im März 2021 in einer Grünanlage in Speyer an einen unbekannt gebliebenen Abnehmer Marihuana verkauft haben. Bei der anschließenden Kontrolle soll er noch mehr als 10 Gramm bei sich gehabt haben. Im April 2021 soll er in Speyer erneut Kleinmengen an Marihuana verkauft haben. Bitte beachten Sie beim Betreten des Gerichtsgebäudes die Hinweise im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Zu Ihrem eigenen, aber auch zum Schutz der anderen Besucher des Amtsgerichts ist die Benutzung von Mund-Nasenschutzmasken (medizinische Masken oder FFP2 Masken) in den Räumen des Amtsgerichts angeordnet worden. Die sitzungspolizeilichen Anordnungen des/r Vorsitzenden bleiben davon unberührt. Daneben gilt für Besucher/innen des Amtsgerichts die 3 G Regel. Diese gilt allerdings nicht für Prozessbeteiligte soweit dies nicht von dem/der Vorsitzenden in dem jeweiligen Verfahren angeordnet worden ist.