„Pälzer Praline fers Herz un noch ebbes“
27. Juni 2022Vom Atemschutz bis zur Zentrale
29. Juni 2022Vollsperrung der Mutterstadter Straße
Ab Dienstag, 28. Juni 2022, muss die Mutterstadter Straße auf Höhe der Hausnummer 29/29a bis voraussichtlich einschließlich 16. Juli 2022 voll gesperrt werden. Der Grund für die Vollsperrung ist, dass ein Stück der Straße abgesenkt ist, es besteht die Gefahr, dass sie einbricht. Bis zur Vollsperrung ist der betroffene Straßenabschnitt entsprechend mit einer Stahlplatte abgesichert. Es werden Umleitungen eingerichtet. Der Verkehr aus Mutterstadt kommend wird von der Mutterstadter Straße über die Ebertstraße in die Bahnhofstraße bis hin zur Ampelkreuzung Altenhofstraße/Bahnhofstraße/Mutterstadter Straße geleitet. Kraftfahrzeuge, die von der eben genannten Ampelkreuzung Richtung Mutterstadt fahren wollen, werden auf dem eben beschriebenen Weg in umgekehrter Richtung umgeleitet: Bahnhofstraße/Ebertstraße/ Mutterstadter Straße. Anliegerinnen und Anlieger können bis zur Bleichstraße fahren. Kraftfahrzeuge aus der Bleichstraße kommend werden bis zur Ampelkreuzung umgeleitet und folgen anschließend den Umleitungen. Diese sind entsprechend ausgeschildert. Aufgrund der Umleitungsstrecke müssen, solange die Vollsperrung notwendig ist, in der Ebertstraße auf beiden Seiten absolute Halteverbote eingerichtet werden. Auch in den Kreuzungsbereichen Ebertstraße/Bahnhofstraße und Ebertstraße/Mutterstadter Straße sind zum Teil absolute Halteverbote erforderlich, um das Passieren des Busverkehrs und von Rettungsfahrzeugen zu ermöglichen. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner werden um Verständnis gebeten, dass während der Baumaßnahme öffentliche Parkfläche entfällt und es ein verstärktes Verkehrsaufkommen auf der Umleitungsstrecke geben kann. Durch die Vollsperrung wird auch die stationäre Bushaltestelle „Schifferstadt Wagnerstraße 585“ in der Mutterstadter Straße mit einer mobilen Haltestelle ca. 20 Meter in Richtung Mutterstadt verlegt. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Fußgängerinnen und Fußgänger oder Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Arbeitsstelle während der Vollsperrung passieren können.