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2. Mai 2023Schifferstadt sucht Bewerberinnen und Bewerber als Schöffe und Jugendschöffe
Interessenten können die Bewerbungsunterlagen bis 2. Juni 2023 bei der Stadtverwaltung Schifferstadt einreichen
Schifferstadt. Im ersten Halbjahr 2023 werden Schöffen für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht wird aus einem Pool von Vorschlägen aller Gemeinden des Gerichtsbezirkes in der zweiten Jahreshälfte 2023 Haupt- und Hilfsschöffen wählen. Der Stadtrat hat hierfür insgesamt 18 Frauen und Männer vorzuschlagen, die am Amtsgericht Speyer oder Landgericht Frankenthal als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teilnehmen.
Zusätzlich hat der Stadtrat dem Jugendhilfeausschuss des Rhein-Pfalz-Kreises auch 14 Bewerber als Schöffen in Jugendstrafsachen vorzuschlagen, für die die gleichen Voraussetzungen gelten; die Jugendschöffen sollten daneben in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Vorgeschlagen werden können: Deutsche Staatsbürger/innen, da es sich um ein Ehrenamt handelt, was nur von deutschen Staatsbürger/innen wahrgenommen werden kann, Bürger/innen die am 01.01.2024 mindestens das 25. Lebensjahr und höchstens das 69. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Vorschlagsliste (wahrscheinlich am 13.07.2023) mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Nicht vorgeschlagen werden können: Richter, Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare, Rechtsanwälte, Bedienstete im Strafvollzug, Polizeivollzugsbeamte,Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignet oder nicht in der Lage sind das Amt auszuüben, Personen, die derzeit als Schöffe oder Schöffin in der zweiten, aufeinander folgenden Wahlperiode tätig sind, Personen die in Folge eines Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist, die bei Verurteilung mit dem Verlust der Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter bedroht ist, die in Vermögensverfall geraten sind.
Ihr Anforderungsprofil: soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, Würdigung von Beweisen und die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet, Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung, Kenntnisse über die Rechte und Pflichten eines Schöffen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen, Objektivität und Unvoreingenommenheit in schwierigen Situationen, Standhaftigkeit bei der Urteilsfindung und dem Urteilsvorschlag.
Ihre Mitbestimmung: Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden.
Interessenten bewerben sich bitte bis zum 2. Juni 2023 bei Markus Lehmann, Büroleiter der Stadtverwaltung Schifferstadt, Zimmer 105, Telefon: 06235/44-105, E-Mail: markus.lehmann@schifferstadt.de. Auf der Homepage www.schifferstadt.de findet man weitere Infos und die Bewerbungsformulare zum Herunterladen.