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8. November 2024Meilenstein erreicht: Positives Signal aus Mainz für Umzug des Kreishauses nach Schifferstadt
9. November 202475 Jahre Wiedererscheinen nach dem Krieg – Sonderveröffentlichung
Im Frühjahr 1942 musste Hanns Geier, der Großvater der heutigen Verlegerin Susanne Geier, das Erscheinen des Schifferstadter Tagblatts einstellen. Die Pressefreiheit war abgeschafft, nur noch das Nationalsozialistische Volksblatt durfte verbreitet werden. 1945 nach Kriegsende vergaben die Alliierten (die Siegermächte) zunächst sogenannte Presselizenzen, nur wer eine solche inne hatte, durfte eine Zeitung verlegen. Am 29.5.1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik in Kraft. Artikel 5 garantiert in umfassender Weise die Pressefreiheit und verbietet die Zensur. Am 21.9.1949 wurde die Lizenzpflicht durch die Alliierte Kontrollkommission aufgehoben. Die Altverleger konnten endlich wieder ihre journalistische Arbeit aufnehmen.
Am 12.11.1949 erschien die erste Ausgabe des Schifferstadter Tagblatt nach dem 2. Weltkrieg, nachdem der Presselizenzzwang aufgehoben wurde. Hanns Geier durfte das Schifferstadter Tagblatt wieder herausgeben – zunächst viermal die Woche.
Dieses historische Ereignis vor 75 Jahren würdigen wir mit einer Sonderveröffentlichung in der Samstagsausgabe, 9. November 2024.