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31. Januar 2024Entführung einer Schülerin in Edenkoben: Termin für die Gerichtsverhandlung steht
Der Fall hat in ganz Deutschland für Schlagzeilen gesorgt: In Edenkoben wurde im September eine Zehnjährige in ein Auto gezerrt und missbraucht. Nun ist klar, wann der Fall vor Gericht kommt. Wie das Landgericht in Landau mitteilt, wird am 1. März die Hauptverhandlung gegen den 62-Jährigen aus Neustadt eröffnet. Nach jetzigem Stand der Dinge soll es insgesamt zwölf Termine geben, der letzte Ende April. Wie viele Zeugen geladen werden, ob auch Gutachter aussagen werden, ob sich der Angeklagte selbst äußern wird – das alles ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Eltern in der Region Edenkoben hatten in einer privaten Chatgruppe mit einem Bild vor einem Sexualstraftäter gewarnt.
Seine kriminelle Karriere begann 1979
Der Fall Edenkoben sorgte wochenlang für Diskussionen. Der heute 62-Jährige soll im September in Edenkoben um kurz vor 8 Uhr morgens eine zehnjährige Schülerin auf dem Schulweg entführt, in sein Auto gezerrt und in einem leerstehenden Gebäude im Kreis Bad Dürkheim missbraucht haben. Die Polizei hatte ihn noch am selben Tag auf der Flucht festgenommen. Das Mädchen war demnach rund zwei Stunden in der Gewalt des Mannes. Der Innen- und Rechtsausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags behandelt in einer Sondersitzung zum Missbrauchsfall Edenkoben.
Für Diskussionen hatte der Fall auch gesorgt, weil es sich bei dem Angeklagten um einen vorbestraften Sexualstraftäter handelt, der zuvor mehrfach gegen Auflagen verstoßen hatte. So hätte er zum Beispiel eine elektronische Fußfessel tragen müssen.
Der Neustadter soll sich aber geweigert haben, diese anzulegen. Dass das überhaupt möglich war, verwunderte und empörte viele Menschen – auch weit über Edenkoben hinaus. In Rheinland-Pfalz gibt es aber keine juristische Grundlage, um einem Straftäter gegen seinen Willen eine Fußfessel anzulegen.