Meditatives Konzerterlebnis mit Orgel Und Cello
28. Februar 2024Ökumenischer Weltgebetstag
28. Februar 2024Unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2024/2025 Antragstellung bis 15.03.2024 möglich
Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2024/2025 eine allgemeinbildende Schule besuchen, können an der Schulbuchausleihe teilnehmen. Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) wurden bereits über die Schulen verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15.03.2024 eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in seltenen Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
Anträge für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen sind bei der Stadtverwaltung Schifferstadt einzureichen. Anträge für Schülerinnen und Schüler der Realschule Plus & Fachoberschule, Paul-von-Denis Gymnasium und Salierschule sind bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis einzureichen.
Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Antragstellung ist ein lückenloser Nachweis über die Höhe des Einkommens für das gesamte Jahr 2022 beizufügen.
Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei einem Kind 26.500 Euro, zwei Kindern 30.250 Euro, drei Kindern 34.000 Euro, vier Kindern 37.750 Euro zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind. Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei einem Kind 22.750 Euro, zwei Kindern 26.500 Euro, drei Kindern 30.250 Euro, vier Kindern 34.000 Euro zzgl. 3.750 Euro je weiteres Kind.
Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de