115 Jahre Tagblatt: Attentat von Sarajewo und Erster Weltkrieg
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26. Januar 2020Studie zweifelt an Zustellförderung
Die Erkenntnis, dass Journalismus demokratiefördernd wirkt, Zeitungen maßgeblichen Anteil daran haben, diese aber in entlegene Gebiete zu liefern eine kostspielige Angelegenheit sein kann, ist keine exklusiv deutsche. Doch erst jetzt und geradezu klammheimlich hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die vor langer Zeit angekündigte und seit Monaten unter dem Deckel gehaltene Studie veröffentlicht.
Im November schließlich, die Studie war nach wie vor nicht veröffentlicht, entschied der Haushaltsausschuss im Bundestag: Für das Jahr 2020 sollen Abonnementzeitungen und Anzeigenblätter 40 Millionen Euro erhalten. Für die Verleger ist die Summe von weniger als einen Cent pro zugestelltem Exemplar nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Darüber fast in Vergessenheit geriet die angekündigte Studie. Nun liegt sie vor. Ein zentrales Ergebnis lautet: Staatliche Presseförderung verhindert weder das Printsterben noch verhilft sie zu mehr Pressevielfalt. Das Ausdünnen von Lokalredaktionen bis hin zur Schließung schreitet trotzdem voran. Speziell zur Subventionierung der Zeitungszustellung stellt die Studie fest: Die Erfahrungen damit führten dazu, dass von diesem Fördermittel Abstand genommen worden sei. Verglichen haben die drei Autoren die „Kriterien für eine Zustellförderung von Printprodukten“ in den Ländern Frankreich, Schweden und Dänemark (…) Auffallend im Ländervergleich ist ein weiterer Aspekt: Hierzulande jubeln die Verleger, dass der Mehrwertsteuersatz nach Jahren des Lobbyierens nun auch für digitale journalistische Angebote reduziert ist.
In Schweden fällt der Mehrwertsteuersatz jedoch noch niedriger aus, in Frankreich sogar deutlich, und im Fall von Dänemark beläuft er sich für Presseerzeugnisse auf null Prozent. Es brauche „eine maßgeschneiderte Lösung“. Und die Studie zeige „eindrucksvoll, dass in anderen europäischen Ländern die Zeitungen schon seit Jahrzehnten gefördert werden“, so BDZV-Chef Wolff. Das mag sein. Es gibt da aber noch eine weitere deutsche Eigenheit, auf die die BMAS-Studie hinweist: Hierzulande gilt auf Basis des Spiegel-Urteils von 1966, dass eine „freie, regelmäßig erscheinende politische Presse“ für eine moderne Demokratie zwar unentbehrlich und eine kritische Form des Journalismus somit „öffentliche Aufgabe“ sei. Das aber bedeute nicht, „dass es die Angelegenheit des Staates ist, dieser Aufgabe nachzukommen“. Seine Aufgabe sei lediglich, eine Ordnung herzustellen, die die Voraussetzungen für eine freie Presse schafft. (Quelle: Ulrike Simon, Horizont)