Soforthilfe für Unternehmen wird verlängert
22. Januar 2021Kreuzplatz: Bewegung im Grünen in Aussicht
24. Januar 2021Amtliche Bekanntmachungen vom 23. Januar 2021
Öffentliche Bekanntmachung
Am 10.02.2021, 14.00 Uhr findet im
Kreishaus, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen, Sitzungssaal A 153 und A 155
eine Verbandsversammlung des
Gewässerzweckverbandes Rehbach- Speyerbach statt.
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
TOP 1:
Einwohnerfragestunde
TOP 2
Unvermutete überörtliche Prüfung der Sonderkasse des GZV durch
das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt des Rhein-Pfalz-Kreises
TOP 3
Beratung und Beschluss des Investitionsprogramms 2021 – 2024
Sachstandsinformation zu den einzelnen Projekten
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 nebst Stellenplan
TOP 4:
Hochwasserschutz am Rehbach, Böhl- Iggelheim
Hier: Vergabe Tragwerksplanung
TOP 5:
Verschiedenes/ Aktuelles zur Gewässerunterhaltung
Hinweis: Die Sitzung findet öffentlich statt. Eine Registrierung der Besucher erfolgt mittels Formular. Zur Einhaltung der Hygienevorschriften ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen. Die geltenden Corona- Regeln, insbesondere die Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten.
Ludwigshafen am Rhein, den 21.01.2021
Gewässerzweckverband Rehbach-Speyerbach
Gez. Clemens Körner
Verbandsvorsteher
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Bekanntmachung
des Kreiswahlleiters des Wahlkreises 39 – Speyer –
für die Landtagswahl am 14. März 2021
Gemäß § 43 des Landeswahlgesetzes in Verbindung mit § 32 der Landeswahlordnung werden hiermit die vom Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 6. Januar 2021 zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl am 14. März 2021 im Wahlkreis 39 – Speyer – bekanntgemacht:
Wahlkreisbewerberin/Wahlkreisbewerber
Ersatzbewerberin/Ersatzbewerber
1.
Feiniler, Walter
Geschäftsführer
geb. 1968 in Speyer
wohnhaft in 67346 Speyer
Christian-Dathan-Straße 7
Schmitt-Makdice, Silke
Verwaltungsfachwirtin
geb. 1979 in Speyer
wohnhaft in 67374 Hanhofen
Im Rosengarten 17
Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD
2.
Wagner, Michael
Landtagsabgeordneter
geb. 1960, Speyer
wohnhaft in 67346 Speyer
Meisenweg 40
Lang, Dr. Simon
Beamter
geb. 1973 in Landau
wohnhaft in 67373 Dudenhofen
Carl-Zimmermann-Straße 26
Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU
3.
Haupt, Benjamin
Leitender Angestellter
geb. 1981 in Speyer
wohnhaft in 67346 Speyer
Flachsgasse 4
Alternative für Deutschland – AfD
4.
Mattern, Uta
Diplom Volkswirtin
geb. 1962 in Neustadt
wohnhaft in 67373 Dudenhofen
Carl-Zimmermann-Straße 12
Rabe, Justus
Gartenbautechniker
geb. 1984 in Celle
wohnhaft in 67354 Römerberg
Salierstraße 21
Frei Demokratische Partei – FDP
5.
Spiegel, Anne
Staatsministerin
geb. 1980 in Leimen
55118 Mainz
Frauenlobstraße 59-61
Jawhari, Julia
Psychologin
geb. 1972 in Heidelberg
wohnhaft in 67346 Speyer
Hans-Stempel-Straße 3
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE
6.
Brinkmann, Kim
Studentin
geb. 1997 in Speyer
wohnhaft in 67354 Römerberg
Sandstraße 28
Popescu, Aurel
Selbständiger Unternehmer
geb. 1975 in München
wohnhaft in 67346 Speyer
Roßmarktstraße 34
DIE LINKE
7.
Kunz, Patrick
Bundesbeamter
geb. 1977 in Speyer
wohnhaft in 67105 Schifferstadt
Hofstückstraße 13
FREIE WÄHLER Rheinland-Pfalz – FREIE WÄHLER
8.
Wittner, Jonas
Student
geb. 1996 in Karlsruhe
wohnhaft in 67346 Speyer
Karolingerstraße 25
KLIMALISTE
Speyer, 7. Januar 2021
Die Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 39 – Speyer
Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin und Kreiswahlleiterin
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Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren zur Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt – Kühmoos,
Abschnitt Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz (bei Worms) – Umspannanlage Maximiliansau: Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitungen mit den Bauleitnummern (Bl.) 4542, Bl. 4532, Bl. 4557 und Bl. 4567
Aktenzeichen 21a-7.110-022-2018
Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden.
Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Auslegung der Planunterlagen bei den zuständigen Kommunalverwaltungen durch die Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet ersetzt (§ 1 Nr. 9 und § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes [PlanSiG]). Der Zugang zu den Planunterlagen ist in der Zeit vom 11.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 unter folgenden Internetadressen möglich:
https://sgdnord.rlp.de/de/planen-bauen-natur-energie/energie/netzausbau/
(siehe Link zur Netzverstärkungsmaßnahme unter der Rubrik „Laufende Verfahren“)
oder
www.uvp-verbund.de/freitextsuche
(siehe Kategorie „Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“)
Neben der Internetveröffentlichung soll in der Zeit vom 11.02.2021 bis einschließlich 10.03.2021 eine Auslegung der Planunterlagen bei den unten genannten Kommunalverwaltungen erfolgen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG). Die Einsichtnahme in die Planunterlagen soll dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Beachtung der geltenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln ermöglicht werden. Sollten die zuständigen Kommunalverwaltungen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, dass eine Auslegung des Plans aufgrund der Corona-Infektionslage nicht möglich ist, sind diese verpflichtet, andere leicht zugängliche Wege zur Einsichtnahme in die Planunterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 PlanSiG). Entsprechende Informationen erhalten Sie bei der telefonischen Anmeldung zur Einsichtnahme.
Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim
Rathausplatz 1
67240 Bobenheim-Roxheim
Öffnungszeiten: Di., Mi. und Fr. 8:00 bis 12:00 Uhr,
Mo. und Do. 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06239 / 939-1205 ist erforderlich.
Gemeindeverwaltung Böhl-Iggelheim
Am Schwarzweiher 7
67459 Böhl-Iggelheim
Raum-Nr. 20
Öffnungszeiten: Mo. 8:00 bis 18:00 Uhr sowie Di. bis Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324 / 963-123 ist erforderlich.
Gemeindeverwaltung Haßloch
Rathausplatz 1
67454 Haßloch
Raum-Nr. 208
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06324 / 935-268 oder 06324 / 935-227 ist erforderlich.
Gemeindeverwaltung Mutterstadt
Oggersheimer Straße 10
67112 Mutterstadt
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06234 / 946-441 ist erforderlich.
Stadtverwaltung Frankenthal
Rathausplatz 2-7
67227 Frankenthal
Informationsbüro im Erdgeschoss
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233 / 89-101 ist erforderlich.
Stadtverwaltung Ludwigshafen
Jägerstraße 1
67059 Ludwigshafen am Rhein
Raum-Nr. 219
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06321 / 504-2060 ist erforderlich.
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06321 / 855-1295 ist erforderlich.
Stadtverwaltung Schifferstadt
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Raum-Nr. 230
Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do. 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06235 / 442-30 ist erforderlich.
Stadtverwaltung Wörth am Rhein
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Raum-Nr. 618
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271 / 131-608 oder 07271 / 131-617 oder
07270 / 131-618 ist erforderlich.
Stadtverwaltung Worms
Adenauerring 1
67547 Worms
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06241 / 853-6001 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Bellheim
Bauabteilung
Schubertstraße 18
76756 Bellheim
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272 / 7008-401 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim
Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim
Auslegung im Foyer im Erdgeschoss
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06231 / 401-132 oder 06231 / 401-130 oder
06231 / 401-131 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben
Poststraße 23
67480 Edenkoben
Raum-Nr. 211
Öffnungszeiten: Mo., Mi. und Fr. 8:30 bis 12:00 Uhr, Di. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06323 / 959-116 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach
Ludwigstraße 20
76767 Hagenbach
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07273 / 9410-40 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim
Untere Buchstraße 22
76751 Jockgrim
Raum-Nr. 214
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07271 / 599-150 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Lambsheim-Heßheim
Hauptstraße 14
67258 Heßheim
Raum-Nr. 307
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06233 / 3791-200 oder 06233 / 3791-203 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Raum-Nr. 301
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06344 / 509-245 oder 06344 / 509-247 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Hauptstraße 79
67133 Maxdorf
Raum-Nr. 101
Öffnungszeiten: Mo. bis Mi. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr,
Do. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Fr. 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 06237 / 401-163 ist erforderlich.
Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim
Am Deutschordensplatz 1
76761 Rülzheim
Raum-Nr. 11 (Deutschordenshaus)
Eine vorherige telefonische Anmeldung unter 07272 / 7002-1072 ist erforderlich.
Einwendungen, Äußerungen und Fragen von Betroffenen sowie Stellungnahmen und Einwendungen von anerkannten Vereinigungen:
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 21.04.2021 – schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zum Vorhaben und dessen Umweltauswirkungen äußern, und zwar bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, oder bei den oben genannten Gemeinde-, Stadt-, und Verbandsgemeindeverwaltungen. Vereinigungen, die aufgrund einer gesetzlich begründeten Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen (z.B. anerkannte Vereinigungen gemäß § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG [Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG] in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.08.2017 [BGBl. I S. 3290], zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17.12.2018 [BGBl. I S. 2549]) wird bis zu sechs Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 21.04.2021 – Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Erhebung von Einwendungen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder den oben genannten Gemeinde-, Stadt-, und Verbandsgemeindeverwaltungen gegeben.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren Äußerungen und Stellungnahmen sowie alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (formelle Präklusion). Äußerungsfrist und formelle Präklusion gelten auch für Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.
Einwendungen sollen neben dem leserlichen Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders/der Einwenderin enthalten. Eine Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Um Angabe des Aktenzeichens 21a-7.110-022-2018 wird gebeten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/innen zu bezeichnen. Vertreter/in kann nur eine natürliche Person sein. Sofern eine gleichförmige Eingabe den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht, kann sie unberücksichtigt bleiben. Will die Behörde so verfahren, ist dies öffentlich bekanntzumachen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung öffentlich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 4 VwVfG). Die Einwendungen werden der Antragstellerin zur Stellungnahme übersandt. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an Einwender und anerkannte Vereinigungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen an Einwender und anerkannte Vereinigungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 VwVfG).
Bei der Anhörungsbehörde oder den oben genannten Gemeinde-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen können innerhalb der Äußerungsfrist Fragen zum Vorhaben eingereicht werden.
Beschreibung des Vorhabens:
Das Vorhaben umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Bürstadt – BASF W 210 (Bl. 4542), Abschnitt Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz – Punkt (Pkt.) Roxheim (Anfangspunkt ist die Landesgrenze (Rhein) auf Flurstück Nr. 85, Flur 31, Gemarkung Worms; Endpunkt ist der geplante Mast Nr. 1022 auf Flurstück 1062, Gemarkung Mörsch; Länge des Abschnitts: 4,8 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,
c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstemperatur bis 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II,
d. Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse III von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt von Mast Nr. 12 bis Mast Nr. 21A (Länge 3,5 km),
e. Neubau der Masten Nr. 21A (Flurstück Nr. 1025, Gemarkung Mörsch) und Nr. 1022 (Flurstück Nr. 1062, Gemarkung Mörsch) und
f. Demontage des Mastes Nr. 22 als notwendige Folgemaßnahme.
2. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Roxheim – Otterbach (Bl. 4532), Abschnitt Pkt. Roxheim – Umspannanlage (UA) Lambsheim (Anfangspunkte sind Mast Nr. 21A [Bl. 4542] und Mast Nr. 1022 [Bl. 4542] auf den Flurstücken Nr. 1025 und Nr. 1062, Gemarkung Mörsch; Endpunkte sind die Portale P001 und P002 der UA Lambsheim auf Flurstück Nr. 1904, Lambsheim; Länge des Abschnitts: 9,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und
c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstemperatur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II.
3. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt (Bl. 4557), Abschnitt UA Lambsheim – Abzweig Mutterstadt (Anfangspunkte sind die Portale P002 und P003 der UA Lambsheim auf den Flurstücken Nr. 1901 und Nr. 1899/1, Gemarkung Lambsheim; Endpunkt ist Mast Nr. 1 der Bl. 4567 auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt; Länge des Abschnitts: 13,5 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile und
c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstemperatur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II.
4. Änderung und Betrieb der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau (Bl. 4567), Abschnitt Abzweig Mutterstadt – UA Maximiliansau (Anfangspunkt ist Mast Nr. 1 auf Flurstück Nr. 2837/2, Gemarkung Dannstadt; Endpunkte sind die Portale P005 und P006 auf Flurstück Nr. 3221/1, Gemarkung Maximiliansau; Länge des Abschnitts: 45,6 km); folgende Maßnahmen sind hier geplant:
a. Spannungsumstellung eines 220-kV-Stromkreises auf den Traversen I und II auf 380-kV-Betrieb,
b. Umbeseilung der beiden Stromkreise auf den Traversen I und II auf 380-kV-Hochtemperaturleiterseile,
c. Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb (max. Betriebstemperatur 150° C) für beide dann mit einer Nennspannung von 380 kV betriebenen Stromkreise auf den Traversen I und II,
d. Umbeseilung eines 220-kV-Stromkreises auf Traverse III von 2er-Bündelleitern auf 4er-Bündelleiter im Abschnitt von Mast Nr. 16 bis Mast Nr. 21 (Länge: 2,1 km) sowie im Abschnitt von Mast Nr. 171 bis Mast Nr. 176 (Länge: 2,0 km),
e. Umbeseilung von 2er-Bündelleitern für den konventionellen Betrieb auf Hochtemperaturleiterseile (2er-Bündelleiter; max. Betriebstemperatur 150° C) und Umstellung auf Hochtemperaturbetrieb für einen 220-kV-Stromkreise auf Traverse III im Abschnitt von Mast Nr. 136 bis Mast Nr. 141 (Länge: 1,6 km),
f. Neubau der Masten Nr. 1177 (Flurstücke Nr. 3058/3 und 3059, Gemarkung Maximiliansau), Nr. 178 (Flurstücke Nr. 3082 und Nr. 3083, Gemarkung Maximiliansau) und Nr. 179 (Flurstücke Nr. 3198 und Nr. 3199, Gemarkung Maximiliansau),
g. Zubeseilung und Betrieb eines 220-kV-Stromkreises im Abschnitt von Mast Nr. 1177 bis Mast Nr. 1 der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. 4568); Länge: 0,3 km und
h. Demontage der Masten Nr. 176A und Nr. 177 als notwendige Folgemaßnahme.
5. Demontage des Mastes Nr. 1A der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Maximiliansau – Daxlanden (Bl. 4568) als notwendige Folgemaßnahme.
Neben den unter den Ziffern 1 bis 5 aufgeführten Planungen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen, die Errichtung und der Betrieb notwendiger provisorischer Leitungsverbindungen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Freileitungsprovisorien, Herstellung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]).
Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen:
Kreisfreie Stadt Frankenthal
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein
Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße
Kreisfreie Stadt Worms
Landkreis Bad-Dürkheim:
Verbandsfreie Gemeinde Haßloch
Landkreis Germersheim
Stadt Wörth am Rhein
Verbandsgemeinde Bellheim: Ortsgemeinde Bellheim
Verbandsgemeinde Hagenbach: Stadt Hagenbach
Verbandsgemeinde Jockgrim: Ortsgemeinden Jockgrim und Rheinzabern
Verbandsgemeinde Lingenfeld: Ortsgemeinden Freisbach, Lustadt, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz)
Verbandsgemeinde Rülzheim: Ortsgemeinden Hördt, Kuhardt, Leimersheim und Rülzheim
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis:
Stadt Schifferstadt
Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim
Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim
Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim: Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim: Ortsgemeinden Beindersheim, Heßheim und Lambsdorf
Verbandsgemeinde Maxdorf: Ortsgemeinden Fußgönnheim und Maxdorf
Landkreis Südliche Weinstraße:
Verbandsgemeinde Edenkoben: Ortsgemeinde Gommersheim
Erörterungstermin / Online-Konsultation:
Nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die zum Plan abgegebenen Stellungnahmen von Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, mündlich zu erörtern. Der Erörterungstermin wird ortsüblich bekanntgemacht. Personen und Vereinigungen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, können vom Termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG). Beim Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist derzeit unklar, ob ein Erörterungstermin mit einer Vielzahl von Teilnehmern umsetzbar sein wird. Sofern der Bundesgesetzgeber die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes über den 31.03.2021 hinaus verlängert, wird die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt wird (§ 1 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 bis 4 PlanSiG). Die ersatzweise Durchführung einer Online-Konsultation würde ortsüblich bekannt gemacht. Die zur Teilnahme Berechtigten werden in diesem Fall über die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 5 Abs. 3 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 VwVfG).
Kosten:
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertretungsbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:
Mit Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre des § 44a EnWG in Kraft. Auf den vom Plan betroffenen Flächen, wie sie in den Anlagen 7, 8, 7 FBV und 8 FBV der Planunterlagen bezeichnet sind, dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme keine wesentlich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerenden Veränderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an diesen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Umweltverträglichkeitsprüfung:
Auf der Grundlage der §§ 5, 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 sowie 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Art. 117 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328), besteht für das Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, da die Vorhabenträgerin die Durchführung einer solchen beantragt hat und die Planfeststellungsbehörde dieses Vorgehen als zweckmäßig erachtet. Die Größen- und Leistungswerte des Vorhabens überschreiten erneut die Werte aus Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG.
Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen ist gleichzeitig die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG. In den Planunterlagen ist ein UVP-Bericht (§ 16 UVPG) enthalten. Die Planunterlagen beinhalten insbesondere folgende Unterlagen: einen Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Übersichtspläne, Schemazeichnungen der Masten, Masttabellen, Prinzipzeichnungen der Fundamente, Fundamenttabellen, Lagepläne (meist im Maßstab 1:2.000 [inkl. Lagepläne zum Flurbereinigungsverfahren]), Leitungsrechtsregister (= Verzeichnisse der betroffenen Grundstücke mit Flächenangaben zum Umfang der geplanten Inanspruchnahme [inkl. Leitungsrechtsregister zum Flurbereinigungsverfahren]), Kreuzungsverzeichnisse, Nachweise über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gemäß 26. BImSchV, eine Geräuschprognose zu Schallemissionen und -immissionen, einen Messbericht zur Vorbelastung durch Geräuschimmissionen, eine Erklärung der Antragstellerin zur Einhaltung der technischen Anforderungen an die Anlage, einen UVP-Bericht (enthalten sind unter anderem: eine Bewertung des Kollisionsrisikos für anfluggefährdete Vogelarten, Natura-2000-Vorstudien und Verträglichkeitsstudien [FFH- und Vogelschutzgebiete]), ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (Fachbeitrag Naturschutz), Antragsunterlagen nach Naturschutzrecht, Antragsunterlagen nach Wasserrecht.
Der Plan enthält außerdem die folgenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im Sinne des § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UVPG: Raumordnerische Voreinschätzung der Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.08.2018 nebst Übersichtsplan, Stellungnahme der oberen Landesplanungsbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 13.09.2018, Scopingunterlage zum Planfeststellungsverfahren der Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR vom 28.09.2019 nebst Übersichtsplan zum Trassenverlauf, Protokoll zum Scopingtermin (Besprechung im Sinne des § 15 Abs. 3 UVPG) vom 12.12.2018, Gebietskulisse Naturschutz (Kartenmaterial), Kartierkonzept zum Planfeststellungsverfahren nebst Blattschnitt-Übersichtsplan und Übersichtsplänen, Entscheidung gemäß § 15 Abs. 1 UVPG der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 07.03.2019 (Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung), Stellungnahme der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises vom 11.12.2018, Stellungnahme der Bauabteilung (Tiefbau) der Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim vom 29.11.2018, Stellungnahme der Abteilung Umweltschutz und Landwirtschaft der Stadtverwaltung Worms vom 05.12.2018, Stellungnahme der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland vom 30.11.2018, Stellungnahme der Direktion Landesarchäologie (Erdgeschichte) der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 19.11.2018, Stellungnahme der oberen Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 06.12.2018, Stellungnahme der Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 12.12.2018, Stellungnahme der Direktion Landesarchäologie (Außenstelle Speyer) der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz vom 28.11.2018.
Rechtsgrundlagen:
Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund folgender Rechtsvorschriften durchgeführt: § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie Abs. 4 und 5 EnWG in Verbindung mit den §§ 43a ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2682), in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 487), in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 25 des Gesetzes vom 21.06.2019 (BGBl. I S. 846), in Verbindung mit den §§ 1 bis 6 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz [PlanSiG]) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041).
Koblenz, den 11.01.2021
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
– Regierungsdirektor –