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7. Februar 2021Was ist eigentlich ein Impressum?
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
für manche Kenner ist das Impressum – zu Deutsch der Pflichteindruck – einer Zeitung oder Zeitschrift das Interessanteste. Ist ihm oder ihr das „Druckwerk” schon bekannt, wie der Gesetzgeber etwas hölzern Zeitungen, Zeitschriften, Bücher und Flugblätter nennt, dann will er oder sie sich womöglich nur vergewissern, ob dieser oder jener Kollege noch im Impressum zu finden ist oder, wenn nicht, wer ihm nachfolgte. Das Impressum gibt Auskunft über die Verantwortlichen für die Herausgabe, den Druck und vor allem den Inhalt des Gedruckten. Es ist die Visitenkarte der Anbieter am Markt: Seht her, wir stehen dafür ein, was in dieser Zeitung oder in diesem Druckwerk steht – oder auch nicht.
Die bundeseinheitlich im Großen und Ganzen gleichen Landespressegesetze erließen hier „Muss-Vorschriften”. Es ist meist der § 8 eines Landespressegesetztes, in dem es heißt: Auf jedem Druckwerk . . . müssten Namen oder Firma und Anschrift des Druckers und Verlegers . . . genannt werden. Auf periodischen Druckwerken sind ferner der Name und die Anschrift des verantwortlichen Redakteurs anzugeben. Sind mehrere Redakteure verantwortlich, so muss das Impressum die in Satz 1 geforderten Angaben für jeden von ihnen enthalten.”
Diese Muss-Vorschrift der Landespressegesetze aus der Nachkriegszeit nimmt auf, was bereits im alten Reichspressegesetz stand. Schon in vordemokratischer Zeit galt die Regel: Raus aus der Anonymität, jeder soll sich zu dem Veröffentlichten bekennen, damit die Betroffenen, die sich zu dem Publizierten äußern wollen, womöglich gar rechtliche Schritte unternehmen möchten, sich an jemanden halten können. Aus jener Zeit des 19. Jahrhunderts, der Restaurationszeit unter dem Fürsten Metternich, stammt auch der wenig schmeichelhafte Titel des „Sitzredakteurs”, einer Mannes, der vielleicht einsitzen musste.
Heute hat das Impressum vor allem praktische Bedeutung im Zusammenhang mit dem Gegendarstellungsrecht des jeweiligen § 11 der Landespressegesetze. Wenn es also gelegentlich auch ein Risiko bedeuten mag, namentlich im Impressum aufgeführt zu werden, so möchten alle Redakteure da hinein. Denn da lesen sie, zumindest beim ersten Erscheinen, ihren Namen noch lieber als über dem klügsten Artikel und der besten Reportage.
(Entnommen aus „Zeitungs-ABC” von Anja Pasquay, BDZV)