Rollende Impfstraßen für Kreisgemeinden
1. März 2021Küchenkräfte für Ferienbetreuung gesucht
2. März 2021Verhandlungen am Amtsgericht Speyer im Monat März 2021
Das Schöffengericht verhandelt am 3. März 2021 um 13.15 Uhr gegen einen mittlerweile 25-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vier gewerbsmäßige Diebstähle und ein räuberischer Diebstahl vorgeworfen werden. Er soll von September bis November 2020 in Speyer in einer Parfümerie dreimal mehrere Parfüms im Wert von jeweils mehr als 200,- Euro und in einem Supermarkt Sportschuhe, einen Geldbeutel und ein Parfüm im Wert von knapp 50,- Euro gestohlen haben. Bei einem weiteren Diebstahl in der Parfümerie, bei der er wiederum Parfüm im Wert von 200,- Euro gestohlen haben soll, soll er erfolgreich Gewalt angewendet haben, um die Tasche, in der sich die Parfüms befanden, behalten zu können.
Am 10. März 2021 um 13.15 Uhr findet die Verhandlung gegen einen mittlerweile 35-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen werden. Er soll im September 2018 mehr als 200 Gramm Amphetamin bestellt haben, wobei die Betäubungsmittel vor der Zustellung an ihn sichergestellt werden konnten. Im Juli 2019 soll er in seiner Wohnung in Speyer etwa 3,5 Gramm Amphetamin aufbewahrt haben.
Am 17. März 2021 findet um 9:00 Uhr gegen einen mittlerweile 39-jährigen Angeklagten aus Schifferstadt die Verhandlung statt, dem von der Staatsanwaltschaft eine Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, eine gefährliche Körperverletzung und eine vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden. Er soll im September 2019 seine damalige Lebensgefährtin in seiner Wohnung in Schifferstadt an den Haaren gepackt und ihren Kopf mehrfach gegen eine Wand und eine Tür geschlagen und ihr nachdem sie zu Boden gegangen war, mehrmals mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen haben. Sie soll dadurch eine Gehirnerschütterung, Prellungen und Schürfungen erlitten haben. Wenig später soll er die Geschädigte in deren Wohnung in Waldsee besucht und als sie gemeinsam im Bett lagen aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit gegen deren Willen mit seinen Fingern in deren Scheide eingedrungen und anschließend mit ihr gegen ihren Willen vaginalen Geschlechtsverkehr durchgeführt haben. Durch die sexuellen Handlungen soll die Geschädigte auch Schmerzen erlitten haben. Zuletzt soll er die Geschädigte in Ludwigshafen am Rhein als sie ihn nicht küssen wollte gewürgt haben bis ihr schwarz vor Augen wurde. Fortsetzungstermin ist für den 22. März 2021, 9:00 Uhr bestimmt.
Am 24. März 2021 um 9:00 Uhr findet die Verhandlung gegen einen mittlerweile 34-jährigen Angeklagten aus Mainz, dem von der Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Wohnungseinbruchsdiebstahl und ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen werden, statt. Er soll einem gesondert verfolgten Mittäter im November 2019 dadurch Hilfe bei einem Einbruch in ein Wohnanwesen in Böhl-Iggelheim geleistet haben, dass er in einer Nebenstraße gewartet und den Haupttäter in seinem Fahrzeug aufgenommen habe und mit ihm weggefahren sein soll. Er soll darüber hinaus an diesem Tag in seinem Fahrzeug einen Schlagring und ein Elektroschockgerät aufbewahrt haben.
Am 31. März 2021 um 9:00 Uhr wird gegen zwei mittlerweile 22 und 24-jährigen Angeklagte, denen von der Staatsanwaltschaft eine versuchte besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und dem 24-Jährigen darüber hinaus eine weitere vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen werden, verhandelt. Die beiden Angeklagten sollen unter Einfluss von Alkohol und Cannabis im Oktober 2020 vor einem Schnellrestaurant in Speyer von den beiden Geschädigten unter Vorhalt einer im Beisein der Geschädigten abgebrochenen Bierflasche Geld gefordert und dabei in Verletzungsabsicht Stichbewegungen mit der Bierflasche vorgenommen haben. Den Geschädigten soll es schließlich gelungen sein zu fliehen, sodass das Vorhaben der Angeklagten scheiterte. Daneben soll der 24-Jährige einen Mitgefangenen im November 2020 in der Justizvollzugsanstalt Frankenthal (Pfalz) in der Hofstunde angegriffen und auf ihn eingeprügelt, ihm ins Gesicht getreten und auf ihn mit den Fäusten eingeschlagen haben, sodass der Geschädigte benommen wurde und unter anderem seine Lippe blutete. Fortsetzungstermin ist für den 1. April 2021, 9:00 Uhr bestimmt worden.
Das Jugendschöffengericht: verhandelt am 1. März 2021 um 9:30 Uhr gegen zwei mittlerweile 16-jährige Angeklagte aus Speyer, denen von der Staatsanwaltschaft ein gemeinschaftlicher Raub vorgeworfen wird. Sie sollen im Februar 2020 in Speyer arbeitsteilig den Geschädigten festgehalten, ihm aus seiner Hosentasche die Geldbörse herausgeholt und daraus Bargeld von weniger als 20,- Euro und Pfandmünzen genommen haben um das Erlangte für sich zu behalten. Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Am 29. März 2021 um 9:00 Uhr wird gegen einen mittlerweile 21-jährigen Angeklagten aus Speyer, dem von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wird in zwei Fällen eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt zu haben und in einem weiteren Fall sexuelle Handlungen vor einem Kind vorgenommen zu haben. Er soll im Mai 2020 in einer Einrichtung in Speyer eine Mitarbeiterin derart an eine Wand zurückgedrängt haben, dass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte und ihr schließlich die Hand auf eine ihrer Brüste gelegt haben wodurch diese sich belästigt gefühlt haben soll. Zwei Tage später soll er einer Mitarbeiterin des Sicherheitsdienstes der Einrichtung ebenfalls unvermittelt an ihre Brüste gegriffen haben. Zuvor solle er im April 2020 in einem Waldgebiet in der Gemarkung Speyer vor einem Kind seine Hose geöffnet und an seinem Glied manipuliert haben. In einer zweiten Anklage wird ihm vorgeworfen unerlaubt Betäubungsmittel besessen zu haben. Er soll im Juni 2020 anlässlich einer Personenkontrolle in Speyer weniger als eine Gramm Marihuana bei sich gehabt haben. Derselbe Vorwurf wird ihm in einer dritten Anklage gemacht. Er soll bereits im April 2020 in einem Discount-Markt 0,2 Gramm Marihuana im Besitz gehabt haben. In einer weiteren Anklage werden ihm zwei weitere Fälle des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Er soll erneut im April 2020 bei einer Personenkontrolle im Stadtgebiet von Speyer 0,21 Gramm Marihuana bei sich gehabt und im selben Monat in seinem Zimmer in der Einrichtung einen Joint mit einem Cannabisgemisch konsumiert haben. In der fünften Anklage werden ihm ein Diebstahl und eine Beförderungserschleichung vorgeworfen. Er soll im September 2020 in einem Discount-Markt in Speyer Schokolade und Haarshampoo im Wert von etwa 10 Euro gestohlen haben. Ferner soll er am selben Tag erster Klasse von Frankfurt am Main nach Kassel gefahren sein und dabei, um sich den Fahrpreis zu sparen, keine Fahrkarte gelöst haben. Der Bahn soll dadurch ein Schaden von mehr als 90 Euro entstanden sein. Fortsetzungstermin ist für den 14. April 2021, 9:00 Uhr, bestimmt. Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 7. Dezember 2020 stattfinden.