Kreisgemeinden entscheiden über Sieg
15. März 2021Mit Spielwaren auf neuem Terrain
16. März 2021Lockerungen teilweise zurückgenommen
Die Verwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises hat am Montag gemäß den Vorgaben von Bund und Land eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der kürzlich in Kraft getretene Lockerungen teilweise wieder zurückgenommen werden. Grund ist, dass die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner landesweit und im Kreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 überschritten hat und die Fallzahlen mit den Beschränkungen wieder reduziert werden sollen. Ziel sei die Kontaktminimierung bei Aufrechterhaltung der Grundversorgung und des Zugangs zu Kitas und Schulen, heißt es von der Kreisverwaltung. Seit Samstag wurden im Rhein-Pfalz-Kreis ein Corona-Todesfall aus Schifferstadt und 66 Neuinfektionen bekannt. Inzidenz 92,5, Stand 15.3.2021.
Ab Dienstag, 16. März 2021 müssen gewerbliche Einrichtungen schließen und dürfen nur nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen. Von der Schließung ausgenommen sind Supermärkte, Drogeriemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Tankstellen, Banken, Reinigungen, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte und Gärtnereien. Körpernahe Dienstleistungen, wie es sie bei Friseuren, in Massagesalons oder Nagelstudios gibt, sind weiterhin nach Terminvereinbarung erlaubt.
Im Amateur- und Freizeitsport darf nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und nicht mehr mit zehn mit Abstand und im Freien trainiert werden. Bei Kindern bis 14 Jahren ist sportliche Betätigung draußen weiter mit bis zu 20 Kindern plus ein Trainer und mit Abstand zulässig. Untersagt werden dagegen Proben und Auftritte in der Breiten- und Laienkultur.