Handtaschendiebstahl | Angebliche Geldanlage entpuppt sich als Betrug
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12. Mai 2021Verbotswidriges Verhalten kommt Handwerker teuer zu stehen
Verbotswidriges Verhalten kommt Handwerker teuer zu stehen Schifferstadt. Teuer zu stehen kam das verbotswidrige Parken entgegen der Fahrtrichtung und auf dem Gehweg einen Handwerker aus Baden-Württemberg im Sommer letzten Jahres. Die Ordnungswidrigkeit wurde mit 20 € verwarnt. Der LKW-fahrer fuhr danach jedoch mit erhöhter Geschwindigkeit direkt auf die Verkehrsüberwachungskraft der Stadtverwaltung Schifferstadt auf dem Gehweg zu und wich erst kurz vor ihr auf die Straße zurück. Sein Verhalten wurde am 11. Mai vor dem Amtsgericht Speyer verhandelt. Verurteilt wurde er nun wegen versuchter Nötigung zu 40 Tagessätzen a 50 € = 2.000 € zzgl. 250 € Schmerzensgeld und 2 Monaten Fahrverbot. Der Richterspruch übertraf damit noch die Forderung des Staatsanwalts. Unsere Politessen tun nur ihre Pflicht und sind dabei oft genug Vorwürfen und teilweise üblen Beleidigungen ausgesetzt. Aber Straftaten wie hier zeigen wir immer an und kommen damit auch unserer Schutzfunktion gegenüber unseren Mitarbeiterinnen nach, so Bürgermeisterin Ilona Volk. In diesem Sinne dankt die Stadt auch dem Richter am Amtsgericht für seine rechtliche Würdigung.