Polizeimeldungen vom Montag, 6. Dezember 2021
6. Dezember 2021„Ein toller Ort, um groß werden zu dürfen“
7. Dezember 2021Jetzt gilt auch in städtischen Einrichtungen die 3G-Regel
Die neueste Verordnung regelt nun auch gesetzlich den Zutritt zu kommunalen Verwaltungsgebäuden. Auch hier muss nun seit Inkrafttreten der 29. CoBeLVO, dem 4. Dezember, für den Besuch städtischer Einrichtungen, wie dem Rathaus, die 3G-Regel angewendet werden. Somit gilt die gleiche Zutrittsanordnung für Besucherinnen und Besucher wie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nun kontrollieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infotheke die Impf- oder Genesenenausweise oder negative Testergebnisse (max. 24 Stunden alt), wenn Bürgerinnen und Bürger das Rathaus betreten möchten. Die Stadtverwaltung bittet um Terminvereinbarung mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und -bearbeitern für Erledigungen im Rathaus. Müllsäcke können wieder vor dem Rathaus mitgenommen werden, hier wird darum gebeten, nur den eigenen, nötigsten Bedarf zu decken. Die Stadtbücherei ist vorerst geschlossen, die Mitarbeiterinnen stehen aber telefonisch oder per E-Mail für Bücherbestellungen zur Verfügung. Bücher können wie bisher über den Rückgabekasten vor der Stadtbücherei zurückgegeben werden.