Nicht die Gier ist das Problem
5. Mai 2023Reise in die Vergangenheit
5. Mai 2023Kirche mit dir – Pfarrgremienwahl am 7. und 8.10.2023
Schifferstadt. In diesem Jahr werden im Bistum Speyer am 7. und 8. Oktober in allen Pfarreien mit ihren Gemeinden die pfarrlichen Gremien neu gewählt. Der Slogan „Kirche mit dir“ macht dabei deutlich, dass Kirche nur existiert, wenn es Menschen gibt, die sich vom Geist Gottes bewegen lassen und zur Lebendigkeit beitragen. Jede katholische Christin und jeder katholischer Christ ist gefragt, ob jung oder alt, Kirche aktiv mitzugestalten.
Daher suchen wir Frauen, Männer und Jugendliche, die bereit sind, für die kommenden vier Jahre Verantwortung in Pfarreirat, Verwaltungsrat oder einem der drei Gemeindeausschüsse zu übernehmen. Aufgabe des Pfarreirates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen, beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit dem Pastoralteam sowie weiteren engagierten Menschen und Gruppen für ein aktives kirchliches Leben in der Pfarrei Verantwortung zu tragen. Entsprechend den Erfordernissen legt er pastorale Schwerpunkte fest und fördert das Zusammenwachsen der Gemeinden zu einer Pfarrei.
Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstückangelegenheiten.
Im Rahmen des pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates koordiniert der Gemeindeausschuss das kirchliche Leben vor Ort. Dabei trägt er insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und den caritativen Dienst.
Wie setzen sich die Gremien zusammen? Für den Pfarreirat sind insgesamt 12 Mitglieder zu wählen. Die Wahlen finden nach Gemeinden getrennt statt. Dabei wählt jede Gemeinde 4 Vertreter. Für den Verwaltungsrat sind insgesamt 9 Mitglieder zu wählen. Die Wahlen finden nach Gemeinden getrennt statt. Dabei wählt jede Gemeinde 3 Vertreter. Für den Gemeindeausschuss St. Jakobus sind 7 Mitglieder zu wählen. Für den Gemeindeausschuss St. Laurentius sind 7 Mitglieder zu wählen. Für den Gemeindeausschuss Herz Jesu sind 6 Mitglieder zu wählen.
Wer ist wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind katholische Christen, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Jedoch ist es auch möglich, nicht in der Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde sein aktives Wahlrecht auszuüben. Der Wechsel des Wahlbezirkes erfolgt mit Hilfe einer Bescheinigung, die den Austrag bzw. Eintrag in das jeweilige Wählerverzeichnis dokumentiert.
Wer kann gewählt werden? Gewählt werden kann jeder katholische Christ, der am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist und in der Pfarrei seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz hat oder in ihr wichtige Aufgaben wahrnimmt. Lediglich für die Wählbarkeit für den Verwaltungsrat ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie selbst bereit sind zu kandidieren oder wenn Sie andere dafür vorschlagen möchten. Die Kandidatenvorschläge müssen spätestens bis 7.7.2023 dem Wahlausschuss vorliegen. Vordrucke dazu gibt es im Pfarrbüro und in den Kirchen!
Alle Informationen zu den Pfarrgremienwahlen finden Sie auf unserer Homepage unter www.pfarrei-schifferstadt.de/wahl2023